Literaturverzeichnis
Das Literatur- oder Quellenverzeichnis listet alle in Ihrem Dokument verwendeten
Quellen. Das Literaturverzeichnis befindet sich im Anhang Ihrer Arbeit.
Zur Erstellung Ihres Literaturverzeichnisses erzeugen Sie sich zwei neue Absatzformatvorlagen
(Überschrift und Einträge).
Absatzformatvorlage Überschrift Allgemein erstellen
- Erzeugen Sie eine neue Absatzformatvorlage.
Geben Sie ihr den Namen Überschrift Allgemein.
- Unter Formatvorlagentyp wählen Sie Absatz.
Unter Formatvorlage basiert auf tragen Sie Überschrift
1 ein. Unter Formatvorlage für Folgeabsatz
geben Sie Textkörper ein.
- Da diese Überschrift keine Nummerierung aufweisen soll, wählen
Sie unter Format - Nummerierung... - Glierderung ohne.
- Damit Ihr Literaturverzeichnis automatisch auf einer neuen Seite beginnt,
wählen Sie unter Format - Absatz - Zeilen- und Spaltenumbruch
Seitenumbruch oberhalb.
- Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Zur Vorlage hinzufügen,
somit steht Ihnen diese Vorlage bei allen neuen Dokument zu Verfügung.
- Weisen Sie diese Vorlage Ihrer Literaturverzeichnisüberschrift zu.
Absatzformatvorlage Quelleneinträge erstellen
- Erzeugen Sie eine neue Absatzformatvorlage.
Geben Sie ihr den Namen Quelleneintrag.
- Unter Formatvorlagentyp wählen Sie Absatz.
Unter Formatvorlage basiert auf tragen Sie Textkörper
ein. Unter Formatvorlage für Folgeabsatz geben Sie
Quelleneintrag ein.
- Geben Sie einen Sondereinzug unter Format -
Absatz - Einzüge und Abstände - Einzug ein. Unter
Sondereinzug aktivieren Sie Hängend
um 1,25 cm.
- Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Zur Vorlage hinzufügen,
somit steht Ihnen diese Vorlage bei allen neuen Dokument zu Verfügung.
- Weisen Sie diese Vorlage Ihren Literaturverzeichniseinträgen zu.
Reihenfolge der Einträge
Einträge werden alphabetisch sortiert gelistet (ohne Nummerierung). Mehrere
Einträge eines Autors werden chronologisch vom ältesten zum neuesten
Eintrag sortiert.
Hat ein Autor zusätzlich beim gemeinschaftlichen Quellen mitgewirkt, so
ist dieser Eintrag nach seinen "solo-Werken" zu listen.
Quellen wie z.B. Gesetzestexte, Gerichtsurteile und Hinweise auf Internetseiten,
sind im Anschluss an das Literaturverzeichnis aufzuführen.
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© Ulrich Besel |
06.01.2005
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